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Thomas H. Meier ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich im Wohn- und Gewerberaummietrecht sowie dem Wohnungseigentumsrecht tätig. Er berät in- und ausländische Investorengesellschaften in Fragen des Immobilienrechts, insbesondere im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und vertritt diese bei außergerichtlichen Verhandlungen und als Prozessbevollmächtigter.
Herr Meier studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein Referendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin.
Nach dem 2. Staatsexamen 2007 war Herr Meier zunächst als freier Mitarbeiter in mehreren Kanzleien in Berlin sowie bis Mai 2009 als angestellter Rechtsanwalt in einer auf das Vergabe-, Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei in Nordrhein-Westfalen tätig. Seit Juni 2009 ist er angestellter Rechtsanwalt im Büro SCHUMANN RECHTSANWÄLTE NOTARE.
Seit Januar 2016 ist Herr Meier neben Rechtsanwalt Richter verantwortlicher Partner des miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Dezernats.
Herr Meier ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
Fremdsprachen: Englisch