Fachbereiche

Wir sind auf einige ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert. Unsere Tätigkeitsfelder sowie die von uns in diesen angebotenen Dienstleistungen können Sie nachstehender Übersicht (bitte auf die entsprechenden „Reiter“ klicken“) entnehmen. Gerne erläutern wir Ihnen diese ausführlich in einem persönlichen Gespräch.



Immobilienwirtschaft

Im Bereich Immobilienwirtschaft haben wir eine besondere Expertise bei der Beratung und Vertretung vom Erwerb über die Bewirtschaftung bis zum Verkauf einzelner Immobilien oder ganzer Portfolios. Hierbei betreuen wir insbesondere vermögende Privatinvestoren wie nationale und internationale institutionelle Anleger.

 

  • Gesellschaftliche Strukturen (share deals), konzeptionelle und projektbegleitende Beratung
  • Projektsteuerungsverträge und Projektentwicklungsverträge
  • Immobilienkauf- und Erbbaurechtsverträge (asset deals)
  • Bauträgerverträge
  • Mietvertragsgestaltung
  • Dienstleistungsverträge mit Immobilienbezug (Makler, Verwalter, Facility Management)
  • Krisenmanagement und Sanierung
  • Zwangsverwertung, Enteignung und Entschädigung
  • Forderungsmanagement

Banken und Finanzierungen

Im Bereich Banken und Finanzierungen verfügen wir über eine besondere Expertise bei der Beratung in der Kreditvergabe und Finanzierung von Großvorhaben sowie Führung von bankrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.

 

  • Gestaltung von Kreditverträgen und Sicherungsvereinbarungen (Bürgschaften, Abtretungserklärungen, Sicherungsübereignungen etc.)
  • Beratung bei Projekt- und Immobilienfinanzierungen
  • Krisenmanagement für notleidende Unternehmens- und Immobilienkredite
  • Bankprozessführung (insbesondere Bankhaftung, Prospekthaftung, Anlageberatungshaftung)
  • Verbraucherkreditrecht

VERGABE UND ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT

Im Bereich Vergabe und übriges Öffentliches Wirtschaftsrecht verfügen wir über eine langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Realisierung von Großprojekten. Wir kombinieren vergaberechtliche Expertise mit ausgeprägter Kenntnis wirtschaftlicher und politischer Zusammenhänge. Die Beratung erstreckt sich auch auf regulatorische, beihilfenrechtliche und kartellrechtliche Aspekte. Im Schienenpersonennahverkehr ist SCHUMANN RECHTSANWÄLTE NOTARE eine der führenden Kanzleien Deutschlands. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien Rechtsanwälte für Unternehmen führt uns jährlich als im Verkehrssektor empfohlene Praxis. Unsere Beratung umfasst insbesondere:

 

  • Strategische Beratung im Vorfeld von Beschaffungsvorgängen, dabei Identifikation von Ausschreibungspflichten
  • Wahl der Verfahrensart, Entwicklung von Gestaltungen, die dem Auftraggeber zusätzliche Spielräume verschaffen 
  • Erstellung, Prüfung und Optimierung von Vergabeunterlagen zur Vermeidung von Nachprüfungsverfahren
  • Erstellung von Vorinformationen und Bekanntmachungen
  • Vertragsgestaltung und Nachverhandlung von Verträgen
  • Vergaben lang laufender Verträge nach der VO (EG) Nr. 1370/2007
  • Vergaben von Überbrückungsverträgen nach der VO (EG) Nr. 1370/2007
  • Beihilfenrechtliche Absicherung, insbesondere Begleitung der beihilfenrechtlichen Prüfung nach dem Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007
  • Begleitung während der Angebotsfrist, Beantwortung von Rügen und Rückfragen
  • Verfahrensdokumentation, Erstellung von Vergabevermerken, Berichten und Vorlagen für Entscheidungsgremien
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und in Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten
  • Beratung von Auftraggebern bei der Durchführung von Verkehrsverträgen, insbesondere zu Leistungsstörungen und zur Vergütung der Verkehrsleistung
  • Prozessführung zu vertraglichen Pflichten, insbesondere für Auftraggeber von Verkehrsleistungen
  • Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (Netzzugang)
  • Gutachten und Prozessführung zu Stations- und Trassenentgelten
  • Gutachten und Prozessführung zum Vertrieb von Fahrscheinen
  • Vertragsgestaltung zum E-Ticketing
  • Rechtsbeziehungen innerhalb von Verkehrsverbünden, insbesondere im Rahmen von Einnahmenaufteilungsverfahren
  • Angeordneter Betriebsübergang nach Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007
  • Sozialstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Public Private Partnership-Modelle
  • Privatisierungsvorhaben
  • Konzessionsvergaben
  • Kartellrechtliche Gutachten und Verfahrensbegleitung im Bereich Schienenpersonennahverkehr

Bauen und Planen

Im Bereich Bauen und Planen verfügen wir über eine besondere Expertise von der Projektierung über die Schaffung von Baurecht und die Errichtung bis zum Ende der Gewährleistung insbesondere bei gewerblichen Immobilien, Infrastrukturmaßnahmen und Anlagenbauvorhaben. Hierbei betreuen wir insbesondere Investoren, Bauunternehmen und Architekten in allen Phasen der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens.

 

  • Begleitung im Bauleitplanverfahren (Schaffung von Baurecht) und im Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung bei umweltrechtlichen Fragestellungen (Abfall, Boden- und Grundwasserverunreinigungen, Lärmschutz)
  • Zwangsverwertung, Enteignung und Entschädigung
  • Begleitung in Raumordnungs-, Entwicklungs- und Sanierungsverfahren
  • Begleitung in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
  • Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnkreuzungsrecht
  • Leitungsrecht und Leitungskreuzungsrecht einschließlich Telekommunikationslinien
  • Erstellung und Beratung von Verträgen sowie baubegleitende Rechtsberatung bei Baumaßnahmen des Hoch, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbaus
  • Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Nachtragsmanagement, rechtliche Nachtragsprüfung
  • Projektsteuerungsverträge und Projektentwicklungsverträge
  • Immobilienkauf- und Erbbaurechtsverträge
  • Architekten- und Ingenieurverträge einschließlich Nachträgen
  • Forderungsmanagement
  • Beratung bei Konzeption und Umsetzung von PPP/ÖPP-Verfahren

Notariat

Die notarielle Tätigkeit bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Zwei langjährige Notare mit viel praktischer Erfahrung werden von sechs engagierten und fachlich versierten Notariatsfachangestellten unterstützt.

 

Die Vorbereitung der Urkunden übernehmen die Notare persönlich, um eine klare und eindeutige Vertragsgestaltung umzusetzen. Vorbereitende Entwürfe für Immobilienverträge werden spätestens zum Folgetag erstellt. Ein persönlicher Kontakt zu beiden Notaren ist jederzeit möglich.

 

Der Vollzug unserer Urkunden erfolgt schnell, sicher und zielorientiert.

 

Unser Notariat bildet die gesamte Bandbreite notarieller Tätigkeiten ab. Einen Schwerpunkt bilden Immobilienverträge sowie die Vermögensübertragungen (Übergabeverträge, Testamente/Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinanträge sowie Vorsorgevollmachten). Notar Gläser hat überdies eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Gesellschafts- und Umwandlungsrechtsrecht.

 

Wir beurkunden in deutscher und/oder englischer Sprache; Notar Gläser auch auf Französisch und Italienisch. Nur bei Urkunden in anderen Sprachen benötigen wir einen Dolmetscher.